Teilnahmebedingungen der P3 Projekt GmbH zur Veranstaltung

 
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Der Koordinator für die Veranstaltung ist die P3 Projekt GmbH. Dies entbindet die Vertragspartner (Gaststätten, Gewerbetreibende usw.) nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz, Arbeits- und Brandschutz, Gewerbe-, Gaststätten- und Immissionsschutz. Jeder gewerbetreibende Teilnehmer ist für die korrekte Umsetzung der Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis in vollem Umfang selbst verantwortlich! Darüber hinaus erkennt der Vertragspartner folgende Punkte an, die unter Ausschluss etwaiger AGB des Vertragspartners Vertragsbestandteil werden:

Punkt 1
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle behördlichen Auflagen, insbesondere die des Straßenverkehrs-, Umwelt – und Ordnungsamtes zu erfüllen. Er versichert, alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten und zu befolgen. Die Auflagen erhält der Vertragspartner bei den Ämtern. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die notwendigen und erforderlichen behördlichen Gebühren für seine Flächennutzung / Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes selbst zu zahlen und die Genehmigung schriftlich zum Veranstaltungstag am Bühnenstandort vorliegen zu haben.

Punkt 2
Der Vertragspartner bietet selbst oder in Kooperation mit anderen Gastronomen an seinem Standort musikalische bzw. kulturelle Liveacts an, welche mit der P3 Projekt GmbH zuvor abgestimmt werden müssen. Kann eine künstlerische Darstellung nicht realisiert werden oder ist nicht möglich, erhebt die P3 Projekt GmbH zusätzlich zum Organisationskostenbeitrag eine Kulturumlage für die von der P3 Projekt GmbH organisierte bewegte Kunst im Veranstaltungsraum in Höhe von 250,00 €.

Punkt 3
Eine Kooperation zwischen dem Vertragspartner und der P3 Projekt GmbH kommt nach Prüfung der Unterlagen und Rechnungszusendung zustande. Der Organisationskostenbeitrag (OKB) ist nach Rechnungserhalt bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Er ist fristgerecht unbar zu bezahlen. Entscheidend ist der Eingang des Betrages, nicht der Termin des Einzahlens. Sollten vereinbarte Beträge nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung vor Veranstaltungsbeginn bei der P3 Projekt GmbH eingehen, behält sich die P3 Projekt GmbH vor, dem Vertragspartner die beantragte Teilnahme zu verweigern.

Punkt 4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten von den zuständigen Anbietern kostenpflichtig und eigenständig Strom und/oder Wasser zur Verfügung stellen zu lassen.

Punkt 5
Muss die P3 Projekt GmbH auf Grund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung der Veranstaltung oder einer Untersagung kraft Verfügung (z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz) die Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühr. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Der Vertragspartner hat kein Recht, bei schlechtem Wetter einen Nachlass zu fordern oder einzuklagen und erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die Planung und Durchführung der Veranstaltung eines gesicherten Budgets bedarf, welches auch bei Absage bzw. Verkürzung der Veranstaltung gesichert sein muss, damit die Veranstaltung überhaupt geplant und durchgeführt werden kann.

Punkt 6
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Aktivitäten auf seinen angestammten und den zusätzlich genutzten Freiflächen im Rahmen der Veranstaltung eigenständig und im eigenen Interesse eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die Besucher der Veranstaltung oder die P3 Projekt GmbH durch die Tätigkeit des Vertragspartners erleiden, in voller Höhe und vollem Umfang. Der Vertragspartner muss dem Geschädigten im Zweifelsfall nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Die P3 Projekt GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, gleich welcher Art, oder ohne Verschulden der P3 Projekt GmbH entstehen. Grundsätzlich haftet die P3 Projekt GmbH nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber dem Vertragspartner, sofern es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten handelt. Weitergehende Ansprüche an die P3 Projekt GmbH, gleich welcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Punkt 7
Der Vertragspartner verpflichtet sich, an seinem Stand oder Verkaufsgelände ein Firmenschild anzubringen, welches Namen, Firmenbezeichnung und -sitz des Vertragspartners beinhaltet. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiterhin, an seinen zusätzlich genutzten Freiflächen die ihm von der P3 Projekt GmbH überreichte Standnummer sowie einen Hinweis auf das Jugendschutzgesetz sichtbar anzubringen. Die Standorte für eine zusätzliche Freiflächennutzung werden in Abstimmung mit dem Vertragspartner und der Stadtverwaltung durch die P3 Projekt GmbH abschließend und unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes der Veranstaltung festgelegt. Eine davon abweichende und nicht abgestimmte Festlegung eines Standortes oder einer Standortwahl durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Standorte dürfen ohne Absprache mit der P3 Projekt GmbH nicht gewechselt werden. Anbauten und/oder Überbauten über die angezeigte Breite und/oder Tiefe der Stände außerhalb der beantragten Sondernutzung hinaus sind am Tag der Veranstaltung nicht gestattet. Gleiches gilt für das Bereitstellen von Sitzflächen, Stehtischen etc.. Anbauten und/oder Überbauten sind anmelde- und teilweise gebührenpflichtig. Die Rettungswege von 4,5 Metern Breite und die Anlieferungsflächen sind freizuhalten. Den Anweisungen des von der P3 Projekt GmbH eingesetzten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Punkt 8
Für die Reinigung seines Standes und der unmittelbaren Umgebung hat der Vertragspartner selbst zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Umverpackungen und Kartons durch Warenlieferung etc. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die P3 Projekt GmbH mit einem Entsorgungsunternehmen eine Vereinbarung über die zentrale Müllentsorgung getroffen hat. Ferner hat der Vertragspartner seinen Standplatz und die Umgebung während der Veranstaltung von Müll sauber zu halten und nach jeweiliger Schließung aufzuräumen und zu säubern. Für die Abfallbeseitigung von Kleinabfällen kann der Vertragspartner die von der P3 Projekt GmbH bereitgestellten Müllcontainer nutzen. Der Vertragspartner stellt an seinem Platz zusätzlich Abfallbehälter auf, für deren Entsorgung er selbst verantwortlich ist. Fette, Öle und sonstiger Sondermüll dürfen weder in die Abfallcontainer noch auf dem Gelände in die Kanalisation entsorgt werden. Für die Entsorgung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Jede Art der Schädigung der Umwelt macht schadenersatzpflichtig und führt zur Anzeige.

Punkt 9
Die Zufahrtstraßen und Rettungswege müssen immer für Einsatzfahrzeuge frei bleiben. Es dürfen nur Fahrzeuge auf das Veranstaltungsgelände, die eine dafür vorgesehene Einfahrtserlaubnis von der P3 Projekt GmbH haben, welche gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein muss.

Punkt 10
Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Aktionsfläche rechtzeitig für die Veranstaltung in der Form vorbereitet zu haben, dass keine Aufbaumaßnahmen bei Beginn der Veranstaltung mehr durchgeführt werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls alle nicht die Veranstaltung betreffenden Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu fahren. Verspätetes Erscheinen hindert den Vertragspartner an der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände. Ausnahmen sind höhere Gewalt, behördliche Anordnung und Unwetterwarnungen.

Punkt 11
Der Vertragspartner informiert die P3 Projekt GmbH eigenständig und schriftlich über Auftritte von Sponsoren und Medienpräsentatoren auf seinem Areal. Diese sind erst nach Rücksprache mit der P3 Projekt GmbH möglich, um ggf. Branchenexklusivität und vertragliche Absprachen mit Sponsoren/ Medienpräsentatoren der Gesamtveranstaltung zu wahren. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 500,00 € geahndet.

Punkt 12
Die der P3 Projekt GmbH aufgefordert oder unaufgefordert übermittelten Texte, Bilder und Links müssen frei von Rechten Dritter sein. Das erhaltene Material ist grundsätzlich nur für den vereinbarten Zweck, zur dauerhaften werblichen Nutzung der
Veranstaltung in Potsdam sowohl im Internet als auch in anderen Medien freigegeben, es sei denn, dass andere Konditionen schriftlich vereinbart werden. Die P3 Projekt GmbH behält sich Kürzungen und Bildverkleinerungen aus technischen wie inhaltlichen Gründen vor. Der Einsender von jeglichen Werbematerialien stellt die P3 Projekt GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Wettbewerbs- Urheber-, Lizenz-, oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von dem Einsender übermittelten Inhalte gegen die P3 Projekt GmbH geltend machen. Der Einsender erstattet der P3 Projekt GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund dieser rechtsverletzenden Inhalte entstehen.
Die P3 Projekt GmbH fertigt regelmäßig Lichtbilder von der Veranstaltung zum Zwecke der Eigenwerbung, des Marketings und der Dokumentation an. Sollten in diesem Rahmen etwaige Rechte, insbesondere Persönlichkeits- sowie gewerbliche und geistige Schutzrechte, des Veranstalters betroffen sein, stimmt der Veranstalter der Nutzung dieser Lichtbilder, auch durch berechtigte Dritte, im obigen Rahmen hiermit zu.

Punkt 13
Die P3 Projekt GmbH kann die Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, absagen bzw. einschränken. Solche Gründe können insbesondere sein: Höhere Gewalt, landes- oder bundesrechtliche Verfügungen, z.B. auf Grund der COVID-19-Pandemie, Aufruhr, Unwetterwarnungen, oder sonstige vergleichbare Gründe. Sofern die P3 Projekt GmbH das Ermessen pflichtgemäß ausübt, stehen dem Vertragspartner wegen der Absage bzw. vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung keine Ansprüche zu. Die P3 Projekt GmbH beauftragt einen Wachschutz mit der Überprüfung des Geländes. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Wachschutz nicht so ausgelegt wird, dass jeder einzelne Stand überwacht und bewacht wird. Der Vertragspartner wird nach seinem Bedarf seine Aktionsfläche gegebenenfalls gesondert bewachen. Der Die P3 Projekt GmbH schuldet keine gesonderte Bewachung der einzelnen Stände.

Punkt 14
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der P3 Projekt GmbH sowie des Vertragspartners. Ansonsten sind sie unwirksam. Der Vertragspartner erklärt, alle Punkte aufmerksam gelesen zu haben und erkennt diese als rechtsverbindlich an. Als Gerichtstand gilt das Landgericht Potsdam als vereinbart.

Stand: 22. April 2020